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26. Oktober 1962
Die "Spiegel-Affäre"

 
Durch die Spiegelaffäre verlor Strauß sein Ministeramt.

Am 26. Oktober 1962 besetzten etwa 50 Polizisten die Redaktionsräume des Hamburger Magazins "Der Spiegel". Grund für die Polizeiaktion war ein Artikel im "Spiegel", in dem über das Nato-Manöver "Fallex 62" berichtet und dabei Kritik an der Bonner Verteidigungspolitik geübt wurde. Unter dem Verdacht des Landesverrats und der aktiven Bestechung wurden auf Antrag der Bundesanwaltschaft der "Spiegel"-Herausgeber Rudolf Augstein sowie die Chefredakteure Claus Jacobi und Johannes Engel verhaftet. Der stellvertretende Chefredakteur Conrad Ahlers, der sich auf Spanienurlaub befand, wurde nachts in seinem Hotel festgenommen, nach Deutschland geflogen und der Polizei übergeben. Die Redaktionsräume des "Spiegel" wurden wochenlang besetzt gehalten und durchsucht, um belastendes Material aufzuspüren. Augstein wurde erst nach einem Vierteljahr aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Aktion löste in der Öffentlichkeit heftigen Protest aus und führte zu einer innenpolitischen Auseinandersetzung, bei der sich der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer gegen den Vorwurf zur Wehr setzen musste, mit Mitteln des Staates gegen die Pressefreiheit verstoßen zu haben. Die Spiegelaffäre führte schließlich zu einer Regierungskrise, als Verteidigungsminister Franz Josef Strauß nach langem Leugnen zugab, in die Aktion gegen den "Spiegel" ebenfalls verwickelt gewesen zu sein. Zuvor hatte er den Bundestag belogen: "Ich habe mit der Sache im wahrsten Sinne des Wortes nichts zu tun!". Die an der Regierung beteiligten FDP-Minister traten aus Protest gegen das Verhalten des Verteidigungsministers aus der Koalition aus. Bei der nun notwendig gewordenen Regierungsneubildung am 14. Dezember 1962 verlor Strauß sein Ministeramt.

 
Protest gegen die Staatsmacht.
 

1965 schließlich lehnte der Bundesgerichtshof das Verfahren gegen Augstein und Ahlers ab, weil der Inhalt des "Spiegel"-Artikels nicht der Geheimhaltung unterlag. Die vom "Spiegel" eingelegte Verfassungsbeschwerde scheiterte beim Bundesverfassungsgericht, da nur die Hälfte der Verfassungsrichter einen Verstoß gegen die Pressefreiheit feststellten.

Karen Bayer

 


Literatur:
Eschenburg, Theodor, Die Affäre. Eine Analyse von Theodor Eschenburg. Protokolle der "Spiegel"-Debatten des Deutschen Bundestages, Hamburg 1962. Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag (Hrsg.), Bericht der Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion über die Behandlung der "Spiegel"-Affäre durch die Bundesregierung, Bonn o. J.


     
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